Ladesta­tionen für Mitar­beiter & Gäste

,

Elektro­autos am Firmen­standort laden

Firmen, die bereits die Umstel­lung auf einen (teilweise) elektri­schen Fuhrpark gewagt haben, wissen eines: ohne Ladeinfra­struktur ist alles nur der halbe Spaß. Eine eigene, intel­li­gent gesteu­erte Ladeinfra­struktur bietet zudem nicht nur die Möglich­keit, die Flotten­fahr­zeuge zu laden. Alle Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Gäste mit Elektro­autos können von den Ladesta­tionen des Unter­neh­mens profi­tieren. Die Abrech­nungs­mo­delle für das Aufladen sind dabei so indivi­duell wie die E‑Autofahrer:innen selbst.

 

Moderner Arbeit­geber mit Umwelt­be­wusst­sein

Mit der Umstel­lung Ihres Fuhrparks auf Elektro­fahr­zeuge zeigen Sie als Unter­nehmen, dass Sie es in Sachen Umwelt­schutz und Nachhal­tig­keit ernst meinen. Und sind Ihre Mitarbeiter:innen erst einmal vollelek­trisch gefahren, ist in den meisten Fällen der Funke überge­sprungen. Wenn dann die Anschaf­fung eines neuen Privat-PKW ansteht, ist das E‑Auto eine wahrschein­liche Option. Nun wollen also sowohl Flotten­fahr­zeuge als auch Privat-PKW Ihrer Mitarbeiter:innen geladen werden. Das muss intel­li­gent gesteuert und außerdem korrekt und fair abgerechnet werden.

Wer lädt im Unter­nehmen wann, wie schnell und wie lange?

Diese vier W‑Fragen gilt es zu klären, wenn man seine Ladeinfra­struktur am Firmen­standort clever managen möchte. Am Beispiel des fiktiven Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­mens Logistik-GmbH wollen wir dies für Sie veran­schau­li­chen:

Die Firma Logistik-GmbH verfügt über einen elektri­schen Fuhrpark, bestehend aus

  • 10 Klein­trans­por­tern,
  • 2 Klein-PKW als Poolfahr­zeuge,
  • 5 Lasten­rä­dern
  • und 5 E‑Bikes.

Und über einen Unter­neh­mens­park­platz welcher mit 12 Ladepunkten für PKW und 10 Lademög­lich­keiten für E‑Räder ausge­stattet ist.

Nächt­li­ches Aufladen der E‑Fahrzeuge

Die meisten Fahrzeuge sind Montag bis Freitag tagsüber von 8 bis 18 Uhr im Einsatz und damit die meiste Zeit tagsüber nicht am Unter­neh­mens­park­platz – anzutreffen. Im Umkehr­schluss bedeutet dies, dass der elektri­sche Fuhrpark im Zeitraum von 18 bis 8 Uhr geladen werden muss.

Würden nun aber alle Fahrzeuge mit der maximalen Leistung genau um 18:00 mit der Ladung beginnen, würde das jeden Abend zu einer Überlas­tung des Strom­an­schlusses führen – hohe Nachzah­lungen inklu­sive.

Ein intel­li­gentes Energie­ma­nage­ment vermeidet dies und sorgt dafür, dass die Ladevor­gänge eine vorab festge­legte Gesamt­last nicht übersteigen, und bindet zudem vorhan­dene, externe Puffer­spei­cher (Photo­vol­taik) mit ein. Die Leistung wird durch das Energie­ma­nage­ment optimal und zur richtigen Zeit auf die Fahrzeuge verteilt.

Nutzung der Ladesta­tionen während der Bürozeiten

Und tagsüber? Herr Müller, der Eigen­tümer, fährt neuer­dings privat ein E‑Auto. Die Dispo­nentin Frau D. ist vor einem halben Jahr auf einen elektri­schen Stadt­flitzer umgestiegen, wie auch kürzlich der Buchhalter Herr B. und sein Kollege Herr L. aus der Lohnver­rech­nung. Weitere drei Mitarbeiter:innen aus dem Kurier­dienst sind in ihrer Freizeit ebenso elektrisch unter­wegs und nutzen die Fahrzeuge, um in die Arbeit zu gelangen. Sieben E‑Fahrzeuge der Mitarbeiter:innen, die also auch tagsüber mit unter­schied­li­cher Priorität geladen werden sollen.

Hinzu kommen fallweise Kund:innen, Lieferant:innen oder Gäste, denen für die Dauer ihres Aufent­haltes ebenfalls die Lademög­lich­keit angeboten wird. Auch hier wird eine bestimmte Gesamt­last nicht überschritten – bei Sonnen­schein fließt Strom aus der Photo­vol­ta­ik­an­lage mit ein.

Einfache Priori­sie­rung der Ladevor­gänge

Im Fall der Firmen­fahr­zeuge, die über Nacht geladen werden, ist die Program­mie­rung im Hinter­grund ein Einfa­ches: Über einen festge­legten Zeitraum muss eine gleich­blei­bende Anzahl an elektri­schen Fahrzeugen wieder auf vollen Akkustand gebracht werden.

Im Fall der E‑Autos der Mitarbeiter:innen und Gäste, die tagsüber laden, wird es bereits komplexer. Hier kommt die Priori­sie­rung der Ladevor­gänge ins Spiel. Auch hier gilt, dass eine vorab festge­legte Gesamt­last nicht überschritten werden soll.

  • Fahrzeug 1: Herr Müllers Dienst­wagen muss jeder­zeit einsatz­be­reit sein. Steckt er sein E‑Auto an der Ladesta­tion an, wird in der Sekunde mit der maximalen verfüg­baren Leistung Strom in sein Fahrzeug geladen. Seinem Fahrzeug wurde die “Priori­täts­stufe 1” zugeteilt.
  • Fahrzeug 2: Frau D. ist halbtags tätig, sie kommt um 9 Uhr ins Büro und verlässt die Firma um 13 Uhr. Inner­halb dieser 4 Stunden wird der Akku ihres E‑Autos wieder voll aufge­laden.
  • Fahrzeug 3 & 4: Herr B. hat einen Arbeitsweg von rund 40 Kilome­tern und ist täglich von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Haus. Während 8 Stunden kann auch sein Auto wieder voll aufge­laden werden. Bei Herrn L. verhält es sich ähnlich, sein Arbeitsweg beträgt nur knapp 25 Kilometer und er lädt nur jeden 2. Tag.
  • Fahrzeuge 5 – 7: Während ihrer 10-stündigen Schicht an 4 Tagen der Woche können die E‑Autos der Mitarbeiter:innen über den Tag verteilt geladen werden.

Die Fahrzeuge 2, 3, 4 sowie 5 – 7 haben unter­schied­liche, vorab festge­legte Priori­täten, mit denen sie geladen werden.

Kund:innen, Lieferant:innen und Gäste dürfen in der Unter­neh­mens­ga­rage an einer von zwei tagsüber freien Ladesta­tionen gratis laden. Externe Fahrzeuge werden 2 Stunden lang mit einer festge­legten Maximal­leis­tung geladen. Möchte eine:r dieser Nutzer:innen länger, schneller oder mehr laden, kann dies geson­dert gesteuert und abgerechnet werden

Abrech­nung der Ladevor­gänge

Grund­sätz­lich kann kosten­freies und kosten­pflich­tiges Laden ermög­licht bzw. angeboten werden.

Kosten­freie Ladungen für Mitabeiter:innen

Auch kosten­freie Ladungen müssen einer Kosten­stelle zugeordnet werden. Die Zuord­nung kann über folgende Paramater erfolgen:

  • Fahrzeug
  • Kennzei­chen
  • RFID-Karte oder APP
  • Perso­nen­daten

Kosten­pflich­tige Ladungen für Mitarbeiter:innen

Wenn Mitarbeiter:innen die Möglich­keit zur Ladung geboten wird, muss dies nicht immer kosten­frei sein, auch ein ermäßigter Tarif oder eine Pauschale sind möglich. Die Abrech­nung kann dabei direkt an die Lohnver­rech­nung angebunden werden oder über den EMP erfolgen.

Kosten­freie Ladungen für Kund:innen, Lieferant:innen oder Gäste

Die Parameter für eine kosten­lose Ladung externer Fahrzeuge kann vorab festge­legt werden (z. B. bis zu einer gewissen Dauer, max. Leistung, kWh)

Kosten­pflich­tige Ladungen für Kund:innen, Lieferant:innen oder Gäste

Die Bezahl­mög­lich­keiten für das Laden externer Fahrzeuge sind zahlreich und werden unter­schieden in jene für Vertrags­kunden (Prepaid, Postpaid) und Ad-hoc-Kunden (z.B. Bankkar­ten­zah­lung an der Ladesta­tion, Ad-Hoc Ladung per App).

Bei der Abrech­nung können zudem folgende Preis­funk­tionen zugrunde gelegt werden:

  • per kWh (Deutsch­land: eich-und messrechts­kon­form)
  • Pauschalen
  • Zeit
  • Basis­preis bei Start
  • Sonder­ta­rife

Fazit

Eine eigene Ladeinfra­struktur ist unerläss­lich, wenn man sich als Unter­nehmen für einen elektro­mo­bilen Fuhrpark entschieden hat. Diese muss jedoch intel­li­gent gesteuert werden, um Überlas­tungen und unschöne Überra­schungen bei der Strom­rech­nung vorzu­beugen. Die optimale Auslas­tung der Ladesta­tionen erreicht man, indem man sie für weitere Nutzer­gruppen öffnet, welche man höchst indivi­duell priori­sieren und abrechnen kann.

 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner