Daten­schutz­er­klä­rung

Recht­li­ches über und von ENIO

  • Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen hinsicht­lich des Verkaufs von Hardware und Software sowie der Vornahme von Instal­la­tionen von Soft- und Hardware und Dienst­leis­tungen ENIO AGB.
  • Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für E‑Services: Unter dem Begriff „E‑Services“ werden in diesem Zusam­men­hang die Freischal­tung, das Manage­ment und die Verrech­nung von Dienst­leis­tungen, wie das Aufladen von Elektro­fahr­zeugen an Elektro­la­de­stellen oder das Freischalten von Elektro­ge­räten durch Steuer­ge­räte verstanden. Inklu­diert ist dabei auch die Nutzung der damit verbun­denen Software­an­wen­dungen und Abrech­nungs­sys­temen für das Internet (Web) und Mobil­te­le­fone (App): ENIO AGB für E‑Services